Veröffentlicht: 2026-06-26Aktualisiert: 2026-08-068 Min. LesezeitVon TradeLogic

    Forex-Steuer in Deutschland: Steuererklärung mit Anlage KAP Schritt für Schritt

    So versteuern Sie Gewinne aus Trading, CFDs und Prop-Trading-Payouts korrekt beim Finanzamt.

    Rechtliche Grundlagen

    Gewinne aus dem Forex- und CFD-Trading gelten in Deutschland grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Der Steuersatz beträgt pauschal 25 % Abgeltungsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag (effektiv 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer.

    Privatanleger vs. Gewerbe (Anlage KAP vs. Gewerbebetrieb)

    Anlage KAP (Private Kapitalerträge)

    • Die meisten Reorganisationen / Privattrader
    • Trading mit eigenem Kapital bei einem Online-Broker
    • Pauschale Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Soli/Kirchensteuer)
    • Kein Gewerbeaufwand und keine Gewerbesteuer
    • Sparer-Pauschbetrag nutzbar

    Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)

    • Systematischer, gewerbsmäßiger Handel oder Prop-Trading
    • Bietet die Möglichkeit, Betriebsausgaben abzusetzen (Trading-PC, Internet, Software, TradeLogic-Abonnement)
    • Besteuerung nach persönlichem Einkommensteuersatz (ggf. zzgl. Gewerbesteuer nach Freibeträgen)
    • Relevanz besonders bei Dienstleistungsverträgen mit Prop-Trading-Firmen (z. B. FTMO Payouts)

    In der Praxis versteuern reine Eigenkapital-Trader ihre Erträge über die Anlage KAP.

    Was zählt als Einnahme?

    • ✅ Gewinne aus geschlossenen Positionen
    • ✅ Positiver Swap (Zinsgutschriften)
    • ✅ Payouts von Prop-Trading-Firmen (z. B. FTMO, FundedNext, The5ers)
    • ✅ Cashbacks und Trading-Rabatte

    Was zählt als Aufwand / Verlust?

    • ✅ Verlustpositionen (unter Beachtung der Verlustverrechnungsregeln)
    • ✅ Broker-Kommissionen
    • ✅ Negativer Swap (Zinsbelastungen)
    • ❌ NICHT: Der Spread (bereits im Ein- und Ausstiegskurs enthalten)
    • ❌ NICHT: Challenge-Gebühren von Prop-Firmen bei der Abgeltungsteuer (nur im Gewerbe als Betriebsausgabe abziehbar)

    Besonderheit: FTMO und Prop-Trading-Payouts

    FTMO zahlt aus der Tschechischen Republik (Next Step Capital s.r.o.) aus. Die Gutschrift auf Ihrem Bankkonto stellt steuerlich relevante Einnahmen dar.

    Beispiel

    • Payout 1: 3.000 USD (Wechselkurs 1,08 EUR/USD) = 2.777,78 €
    • Payout 2: 2.500 USD (Wechselkurs 1,09 EUR/USD) = 2.293,58 €
    • Gesamteinnahmen: 5.071,36 €

    Kosten (bei Abgeltungsteuer): Challenge-Gebühren werden steuerlich meist nicht als Werbungskosten anerkannt (Sparer-Pauschbetrag gilt).

    Steuerlast (ohne Freibetrag/Kirchensteuer): 5.071,36 € × 26,375 % = 1.337,57 €.

    Fristen und Formulare

    • Formular: Anlage KAP (Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen)
    • Frist: 31. Juli des Folgejahres (bzw. verlängerte Fristen bei Erstellung durch einen Steuerberater)
    • Inländische Broker führen die Abgeltungsteuer oft direkt ab; ausländische Broker (z. B. IC Markets, Saxo) und Prop-Firmen tun dies nicht – hier muss die Angabe eigenständig erfolgen.

    Ausländische Broker und Prop-Firmen

    Da ausländische Broker keinen automatischen Steuerabzug für das deutsche Finanzamt vornehmen, müssen Sie alle Tradingergebnisse selbst ermitteln und dokumentieren. Bewahren Sie alle Kontoauszüge und Trade-Reports auf.

    Fertiger Bericht für den Steuerberater

    TradeLogic erstellt fertige Berichte für Ihre Steuererklärung:

    • Jahresgewinn/-verlust in EUR (umgerechnet zum offiziellen Tageskurs der EZB)
    • Zusammenfassung pro Broker
    • CSV- und PDF-Export
    • Übersichtliche Aufbereitung der Handelsdaten

    So übergeben Sie die Daten stressfrei an Ihren Steuerberater oder tragen sie direkt in Elster ein.

    Fallstricke

    1. Währungsumrechnung

    Gewinne in USD oder anderen Fremdwährungen müssen zum offiziellen Wechselkurs (z. B. EZB-Referenzkurs) am Tag der Transaktion bzw. des Zuflusses umgerechnet werden.

    2. Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

    Für Termingeschäfte (darunter fallen viele CFDs) gilt in Deutschland eine besondere Verlustverrechnungsgrenze für Verluste aus Termingeschäften. Eine genaue Aufschlüsselung von Gewinnen und Verlusten ist zwingend erforderlich.

    3. Krypto vs. Forex

    Krypto-Trading unterliegt in Deutschland § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) und ist nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei. Mischen Sie Krypto-Erträge nicht mit Forex/CFDs in der Anlage KAP.

    TL;DR

    Forex-Trading in Deutschland unterliegt grundsätzlich der Abgeltungsteuer (25 % + Soli). Ausländische Broker und Prop-Trading-Gewinne (FTMO) müssen eigenständig über die Steuererklärung angegeben werden. Achten Sie auf korrekte Währungsumrechnungen und Verlustverrechnungsregeln. TradeLogic liefert Ihnen fertige Berichte für Elster oder Ihren Steuerberater.

    Häufige Fragen

    Kann ein Verlust aus Forex mit anderen Einkünften verrechnet werden?

    Nein. Verluste aus Kapitalvermögen können grundsätzlich nicht mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Sie können nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet oder in spätere Jahre vorgetragen werden.

    Muss ich jeden einzelnen Trade beim Finanzamt angeben?

    Nein, in der Anlage KAP tragen Sie die Gesamtsummen ein. Die detaillierte Transaktionshistorie bewahren Sie für eventuelle Rückfragen des Finanzamts auf.

    Zahle ich die Steuer bei jedem Payout oder einmal im Jahr?

    Die Versteuerung von Erträgen ausländischer Broker und Prop-Firmen erfolgt einmal jährlich im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.

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